Standortwahl für Cloud Computing
IT-Staatssekretär Horst Westerfeld: "Cloud Computing ist in der Tat global, benötigt aber für eine sichere und zuverlässige Nutzung günstige lokale Rahmenbedingungen"
Für die Leistungsbewertung einer Cloud stehen meistens die Anzahl der Prozessoren oder die Größe des Speichers im Vordergrund - Solch eine Bewertung sei aber nur eine sehr einseitige Sicht auf das Cloud Computing
(23.05.11) - "Cloud Computing ist global" und "Standorte spielen durch Cloud Computing immer weniger eine Rolle", hört man häufig in den Medien. Die vernetzte Gesellschaft scheint unabhängig von Zeit und Raum zu werden. Um diese pauschalisierte Aussage zu diskutieren, hatte Staatssekretär Horst Westerfeld, der Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie, zu einer Diskussion nach Frankfurt eingeladen.
"Cloud Computing ist in der Tat global, benötigt aber für eine sichere und zuverlässige Nutzung günstige lokale Rahmenbedingungen", sagte Staatssekretär Westerfeld. Bei näherer Betrachtung dürfe das bei vielen Entwicklungen der IT zutreffende Argument also nicht pauschalisiert werden. "Ein sicherer Rechtsrahmen, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften sowie eine schnelle Anbindung sind unabdingbare Voraussetzungen für zuverlässiges Cloud Computing."
Peter Knapp, Vorstandsvorsitzender des Vereins Digital Hub FrankfurtRheinMain und Geschäftsführer des Rechenzentrumsbetreibers Interxion, betonte: "Das Rhein-Main-Gebiet bietet genau diese drei Faktoren und ist damit die ideale Forschungs- und Produktionsstätte für Cloud Computing." Und Westerfeld ergänzte: "Aus diesem Grund unterstützt das Land Hessen auch die Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud, die in Frankfurt die flexible und für jeden verfügbare Nutzung des Cloud Computing erforscht." Gerade beim Cloud Computing spiele der Standort eine entscheidende Rolle, so der Staatssekretär weiter. Die Gesetze in Deutschland regeln beispielsweise das Vorgehen bei Auftragsdatenverarbeitung, die Behandlung von personenbezogenen Daten sowie den Datenschutz. Neben diesen allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Vorschriften gibt es weitere branchenspezifische Regelungen, wie das Bankgeheimnis, das es einer Bank, die Cloud-Dienstleistungen verwenden möchte, verbietet, die Hoheit über ihre Daten aufzugeben.
Zusammengefasst widersprechen derartige Regelungen der in den Medien oft propagierten Idee einer sich an einem beliebigen Standort befindenden Cloud. Unternehmen müssen bei der Nutzung von Cloud Computing sehr genau wissen, wo sich ihre Daten befinden und die Hoheit über diese haben. Außerdem müssen sie klar definierte Verträge mit Cloud Computing-Dienstleistern abschließen können, die bei Meinungsverschiedenheiten im Zweifelsfall auch in einem funktionierenden Rechtssystem von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit geklärt werden können. "Genau hier zeigt sich der Vorteil der Erforschung des Cloud Computing in Deutschland", so Westerfeld.
Der Standortvorteil Deutschland beschränke sich nicht nur auf rechtliche Aspekte. "In Zeiten des sich bereits vollziehenden demografischen Wandels ist die Verfügbarkeit von hochqualifiziertem Personal gerade in der Technologieindustrie sowie bei Dienstleistern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil."
Hier könne Hessen mit vielen Standortvorteilen punkten. Mit knapp 3 Mio. Erwerbstätigen, 18 Hochschulen, 32 Technologie- und Gründerzentren sowie mehr als 100 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wie dem House of IT in Darmstadt und dem House of Finance in Frankfurt verfüge die Region über ein enormes Potenzial an qualifizierten Fachkräften. Die günstige Lage Hessens in der Mitte Europas mit einer hervorragenden Verkehrsinfrastruktur und dem Frankfurter Flughafen als internationales Drehkreuz sowie einer hervorragenden Lebensqualität mit zahlreichen Naherholungsgebieten wird auch künftig ein Anziehungspunkt für nationale und internationale Spezialisten sein.
Für die Leistungsbewertung einer Cloud stehen meistens die Anzahl der Prozessoren oder die Größe des Speichers im Vordergrund. Solch eine Bewertung ist aber nur eine sehr einseitige Sicht auf das Cloud Computing. Zu einer umfassenden Beurteilung ist ebenfalls eine leistungsfähige Anbindung der Cloud nach außen notwendig, denn schließlich muss die Cloud von Unternehmen über das Internet so genutzt werden können, als ob der Rechner im eigenen Unternehmen steht.
Bei der Anbindung ist neben der Durchsatzgeschwindigkeit vor allem die so genannte Latenz von Bedeutung. Latenz ist die Verzögerungszeit über die Netzwerkverbindung nach einer Anfrage an eine Cloud, ähnlich wie die Reaktionszeit beim Autofahren auf ein unerwartetes Ereignis. Bei einer schlechten Anbindung einer Cloud an das Internet oder eines Unternehmens an die Cloud entstehen Verzögerungszeiten, die den Endbenutzer die Nutzung der Cloud als "zäh" empfinden lassen.
Eine solche Gefahr besteht im Rhein-Main-Gebiet aufgrund der hervorragenden Netzinfrastruktur mit einem umfassenden Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz mit einer Länge von allein 4.000 Kilometern in Frankfurt am Main sowie dem weltweit größten Internetknoten nicht. "Diese Faktoren garantieren hessischen Unternehmen die reibungslose Nutzung einer Cloud Computing-Infrastruktur mit geringer Latenz", sagte Staatssekretär Westerfeld. Insofern sei die Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung des Standortes im globalen Wettbewerb. (Hessisches Ministerium der Finanzen: ra)
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