Nutzung von Cloud Computing-Services
Datenschutzanforderungen auf EU-Ebene: Einheitliches Vertragswerk für alle Cloud-Services-Anbieter in Europa
Praxisnahe Mindeststandards und Harmonisierung für die Cloud sind jetzt nötig
(22.02.13) - EuroCloud Deutschland_eco sprichtsich für eine rasche Regelung eines europaweit einheitlichen Datenschutzrechtsrahmens für Cloud Computing-Dienste aus. Mit dem Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung und den Ansätzen der Cloud Computing-Strategie der Europäischen Union ist bereits der passende Grundstein gelegt: Die Etablierung EU-weit einheitlicher Mindeststandards sichert den Schutz der Anwender bei der Nutzung von Cloud Computing-Services in der EU und schafft gleichzeitig für die Anbieter eine einheitliche Regelung für europaweite Cloud-Service-Angebote . Der Entwurf sollte jedoch konkretisiert werden, um ihn in der Praxis handhabbar zu machen.
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Der Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung und auch die Änderungsvorschläge des Parlamentsausschusses für Justiz, Bürgerrechte und Inneres sind an Mindeststandards ausgerichtet. "Diesen Ansatz verfolgen wir auch mit dem 'EuroCloud Star Audit', mit dem sich inzwischen Anbieter in vielen europäischen Ländern zertifizieren lassen können", sagt Bernd Becker, Vorstandssprecher von EuroCloud Deutschland_eco e.V. "Aus der Erfahrung mit dem Audit wissen wir jedoch, dass präzise und konkret festgelegt werden muss, was als Mindeststandard – für Anwender und Anbieter - sinnvoll und angemessen ist. Auch muss den unterschiedlichen Diensten Rechnung getragen werden - nicht jeder Cloud Computing-Service ist gleich, deswegen muss nicht ein Mindeststandard für alle passend sein. Es bedarf Vorgaben mit Augenmaß, um diese in der Praxis zum Leben zu erwecken."
Die Zertifizierungskriterien des EuroCloud Star Audit sind bereits so gut wie möglich europaweit vereinheitlicht. "Der nächste wichtige Schritt ist jetzt, auch eine Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Datenschutzanforderungen auf EU-Ebene zu schaffen", so Bernd Becker.
Die Cloud Computing-Strategie der Europäischen Kommission sieht außerdem ein einheitliches Vertragswerk für alle Cloud-Services-Anbieter in Europa vor. "Damit würden Rechtsunsicherheiten ausgeräumt und die Anbieter-Kunden-Beziehung von vorneherein auf eine vertrauensvolle Basis gestellt", sagt Bernd Becker. Für Vertragsbeziehungen zur Nutzung von Cloud Services in und von Deutschland aus liefert der Leitfaden "Recht, Datenschutz und Compliance" von EuroCloud Deutschland_eco entsprechende Informationen und Checklisten zur Vertragsgestaltung, die auch Bestandteil der EuroCloud Zertifizierung sind. (EuroCloud Deutschland_eco: ra)
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