Cloud Computing und Datenschutz


Auslagern von Daten in die Cloud bisher für Versicherungen, Ärzte und Anwälte noch verboten
Noerr-Exerte Bräutigam fordert Lockerung des Cloud Computing-Verbots


(03.04.12) - Lebens- und Krankenversicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen. Diese Forderung an die Politik stellte Prof. Dr. Peter Bräutigam, Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, auf dem "Noerr Outsourcing Day". Der Münchner Rechtsanwalt hält das sogar strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. für Ärzte und Anwälte für nicht mehr zeitgemäß: "Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen", sagt Bräutigam. "In der öffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen."

"Für die Datensicherheit ist der Speicherort an sich zwar nicht entscheidend", sagt Bräutigam. Allerdings zeige sich in der Praxis, dass gerade die lokalen Server von mittelständischen Unternehmen deutlich unsicherer seien als professionelle Cloud-Dienste. Bräutigam: "Die hohen technischen Anforderungen für die Sicherheit der Daten können Cloud Computing-Anbieter eher gewährleisten als firmeneigene IT-Abteilung, zumal die Datenverarbeitung für die Kunden nicht zum Kerngeschäft gehört."

Lesen Sie zum Thema "Datenschutz & Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Vor der Auslagerung der Daten in die Cloud müssten aber bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese betreffen u.a. die Transparenz (Insbesondere: Wo werden die Daten gespeichert; wie werden die Daten verarbeitet), die technische Sicherheit sowie eine saubere vertragliche Regelung der Auftragsdatenverarbeitung - international u.a. auch unter Berücksichtigung der EU-Standardvertragsklauseln zum Datenschutz (so genannte EU Model Clauses). "Wichtig ist zudem eine regelmäßige, unabhängige Kotrolle durch anerkannte Prüfungsorganisationen, die die Infrastruktur und Prozesse jeweils aktuell zertifizieren.", betont Bräutigam. "Die deutschen Datenschutzbehörden haben hierzu im Herbst 2011 mit der "Orientierungshilfe - Cloud Computing" der Arbeitskreise Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten pragmatische Vorschläge vorgelegt." Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, spricht nach Meinung von Bräutigam nichts gegen das Auslagern von Datenbeständen.

"Auch in besonders reglementierten Bereichen sollte die Nutzung von Cloud Computing-Services künftig möglich sein", fordert Bräutigam darüber hinaus. Insbesondere Lebens- und Krankenversicherer, Ärzte und Anwälte können von den Vorteilen des Cloud Computing derzeit noch nicht profitieren. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, um die bisherigen Beschränkungen, die sich insbesondere aus strafrechtlichen Normen ergeben, zu beseitigen.

"Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den entscheidenden Faktoren für den weiteren Erfolg des Cloud Computing", sagt Bräutigam. "Allerdings muss in der Diskussion darüber auch sauber argumentiert werden - die häufig pauschale Behauptung, Cloud Computing sei aus Sicht des Datenschutzes generell zu unsicher, genügt dem jedenfalls nicht." (Kanzlei Noerr: ra)

Kanzlei Noerr: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser PMK-Verlags-Newsletter
Ihr PMK-Verlags-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abhängigkeit von den USA vermeiden

    Der erneute Wahlsieg von Donald Trump in den USA hat nicht nur politische, sondern auch technologische Implikationen für Deutschland. Besonders drängt die Frage: Wie stark ist Deutschland noch auf US-amerikanische Tech-Giganten angewiesen? leitzcloud by vBoxx, ein DSGVO-konformer Cloud-Anbieter aus Deutschland, appelliert an die Politik, die Nutzung europäischer Alternativen zu fördern, um digitale Souveränität zu sichern.

  • Künstliche Intelligenz muss Chefsache sein

    Länder wie die USA und China gelten als Spitzenreiter in Sachen Künstliche Intelligenz. Und Deutschland? Hier wird KI oft lediglich als Prozessbeschleuniger oder Effizienzoptimierer betrachtet - und auch so eingesetzt.

  • Weg zur echten Cloud-Souveränität

    Europäische Unternehmen haben die Cloud als einen Gamechanger erkannt, für viele steht sie sogar im Mittelpunkt ihrer Strategie. In einer sich schnell wandelnden Geschäftswelt bietet die Cloud enorme Vorteile, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und Reaktionsfähigkeit. Regulierte Branchen wie der Finanzsektor, das Gesundheitswesen oder der öffentliche Dienst müssen jedoch gleichzeitig komplexe Anforderungen in Bezug auf Datenkontrolle und rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen.

  • Backups in der Cloud

    Egal wo sich geschäftskritische Daten und Workloads befinden - sie müssen entsprechend geschützt werden, um einen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Im Rahmen der gängigen 3-2-1-Backup-Regel, die von den meisten Unternehmen genutzt wird, werden immer mehr Backups in der Cloud gespeichert.

  • Vorteile der Multi-Cloud-Arbitrage nutzen

    Die im Januar 2024 in Kraft getretene EU-Datenverordnung, die den Wettbewerb fördern soll, indem sie Cloud-Kunden den Anbieterwechsel erleichtert, wirbelt den Markt für Cloud-Dienste kräftig durcheinander - zum Vorteil von Unternehmen, meint Jamil Ahmed, Director und Distinguished Engineer bei Solace. Offener Datentransfer zwischen den großen Cloud-Plattformen ist damit Wirklichkeit geworden.

  • eco zur AI Act-Abstimmung im EU-Parlament

    Im Europäischen Parlament fand die finale Abstimmung über den Artificial Intelligence Act (AI Act) statt, der wegweisende Regelungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU vorsieht.

  • Cloud-Kunden den Anbieterwechsel erleichtern

    Die im Januar 2024 in Kraft getretene EU-Datenverordnung, die den Wettbewerb fördern soll, indem sie Cloud-Kunden den Anbieterwechsel erleichtert, wirbelt den Markt für Cloud-Dienste kräftig durcheinander - zum Vorteil von Unternehmen, meint Jamil Ahmed, Director und Distinguished Engineer bei Solace.

  • Kriterien im Umgang mit KI-Systemen

    eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. forderte anlässlich der Abstimmung über den AI Act im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten eine praxistaugliche Umsetzung und EU-weit einheitliche Kriterien im Umgang mit KI-Systemen.

  • Trends der Netzwerktechnologie 2024

    Künstliche Intelligenz und Cloud Computing ergänzen sich symbiotisch. Obwohl ML und KI keine neuen Technologien und Konzepte sind, hat die Verfügbarkeit großer Rechen- und Speicherkapazitäten über die Cloud die jüngsten Entwicklungen von KI beschleunigt.

  • Datenmengen häufen sich

    Immer mehr Unternehmen in Deutschland setzen auf Cloud Computing - Tendenz steigend. Dabei nennt sich die Verlagerung von Rechenressourcen wie etwa Daten, Anwendungen oder IT-Prozesse in die Cloud-Migration.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen