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Cloud-Anbieter: Standort in Deutschland wichtig


So profan es klingt, aber der Cloud Computing-Dienstleister sollte zum Unternehmen passen
Wie deutsche Unternehmen ihren optimalen Cloud Computing-Anbieter finden, zeigt eine Checkliste


(12.12.13) - Bei der Auswahl eines Cloud Computing-Anbieters betrachten Unternehmen unterschiedlichste Kriterien, die Herbert Roller Brandão, Geschäftsführer von Sachsen DV Betriebs- und Servicegesellschaft mbH, aus vielen Projekten kennt. Diese setzen sich aus ökonomischen, technologischen und rechtlichen Aspekten zusammen. Damit es später bei der täglichen Arbeit kein "böses Erwachen" gibt, hat der Cloud-Experte speziell für mittelständische Firmen eine Übersicht zusammengestellt. Anhand dieser finden gerade deutsche Unternehmen einen Cloud-Anbieter, der optimal zu ihnen und ihrem Business passt.

Zusätzlich empfiehlt Roller Brandão den Firmen nach dem Angebotsvergleich, das jeweilige infrage kommende Vertragswerk von einem spezialisierten Anwalt oder SLA-Experten (Service Level Agreements) kritisch prüfen zu lassen. "Viele Entscheider machen den Fehler, nur auf Basis des günstigsten Preises zu entscheiden. Darüber hinaus müssen auch Sicherheitskriterien und einige weitere Merkmale, die sich nicht auf den ersten Blick erkennen lassen, betrachtet werden. Nur wenn die Leistungen auf den individuellen Bedarf des Unternehmens zugeschnitten sind, lassen sich interne Security-Policies auch einhalten", sagt Roller Brandão.

Folgende Punkte sollten bei der Auswahl eines optimalen Cloud Computing-Dienstes im Fokus stehen:

1. Bundesdatenschutzgesetz
Viele Großanbieter unterliegen durch ihre Konzernverbindungen in die USA dem dortigen Recht und sind zur Offenlegung von Daten verpflichtet. Sie können demzufolge die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nicht erfüllen. Cloud-Anbieter mit ausschließlichem Standort in Deutschland bieten in punkto Datenschutz sehr viel mehr Sicherheit.

2. Gesetzliche Schweigepflicht
In Deutschland unterliegen Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater einer gesetzlichen Schweigepflicht. Somit muss auch der Cloud-Dienst für deren Bedarf unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltung von Daten ausgewählt werden. Wichtig: Der Cloud-Dienstleister sollte in diesen Fällen neben der verschlüsselten Übertragung auch die verschlüsselte Speicherung der Mandantenkorrespondenz ermöglichen.

3. Verfügbarkeit
Eine zugesicherte Verfügbarkeit von beispielsweise 98 Prozent p.a. bedeutet, dass ein Service mehr als eine Arbeitswoche am Stück ausfallen und der Kunde dennoch keinerlei Ansprüche ableiten kann. Unternehmen, die ein solches Szenario ausschließen möchten, sollten die angebotenen Leistungen genauestens betrachten und vergleichen – insbesondere solche mit pauschalen Angeboten und vagen Beschreibungen.

4. Rechtssicherheit
Das Vertragswerk muss transparent und vollständig sein, ohne "Hintertürchen" oder schwer erfüllbare Bedingungen im Kleingedruckten. Kritisch wird es beispielsweise, sobald sich der Kunde US-amerikanischem Recht unterwerfen soll oder ein Gerichtsstand im Ausland akzeptiert werden muss. Da die Rechtssicherheit ein wesentliches Kriterium ist, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

5. Hochverfügbarkeit
Der produktive Betrieb darf nicht zum Roulettespiel werden, weil etwa die Datensicherung und -wiederherstellung nur unzureichend definiert ist. Eine Hochverfügbarkeit wird mit einem Anbieter, der auf sicherheitskritische Anwendungen spezialisiert ist, gewährleistet.

6. Service
So profan es klingt, aber der Cloud Computing-Dienstleister sollte zum Unternehmen passen. Wer eine individuelle Beratung und Betreuung auf Augenhöhe sowie eine einfach integrierbare Servicevielfalt wünscht, wird diese Leistungen nicht bei einem stark standardisierten Angebot mit aggressivem Preis finden.
(Sachsen DV Betriebs- und Servicegesellschaft: ra)

Sachsen DV: Kontakt und Steckbrief

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